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Asiatische Hornisse gesichtet? Erkennen, melden, richtig verhalten

Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) hat sich in Deutschland großflächig ausgebreitet. Sie jagt Honigbienen und andere Insekten und baut große Völker auf. Rechtlich hat sich dadurch einiges geändert: Eine Pflicht, jedes gefundene Nest zu beseitigen, gibt es nicht mehr, und die Behörden koordinieren die Entfernung auch nicht mehr flächendeckend. Melden lohnt sich trotzdem. So erkennen Sie die Art, so melden Sie richtig, und das gilt heute bei einem Nest am eigenen Haus.

Was sich geändert hat: Die Asiatische Hornisse steht weiterhin auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten. Weil sie sich hierzulande dauerhaft angesiedelt hat, führt das Bundesumweltministerium sie seit März 2025 aber als „etabliert“. Damit fällt sie unter Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014, und die Pflicht zur sofortigen Tilgung jedes Nestes ist entfallen; an ihre Stelle sind Managementmaßnahmen getreten. In Rheinland-Pfalz endete zum 1. August 2025 zusätzlich die Kostenübernahme des Landes für Nestentfernungen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland; maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Behörde.

So unterscheiden Sie die Asiatische von der heimischen Hornisse

  • Asiatische Hornisse: überwiegend dunkel, fast schwarz, mit einer auffällig orange-gelben Binde am Hinterleibsende, gelber Stirn und gelben Beinenden („gelbfüßig“). Etwas kleiner als die heimische Hornisse.
  • Heimische Hornisse (Vespa crabro): deutlich rötlich-braun und gelb gezeichnet, Hinterleib großflächig gelb mit dunklen Zeichnungen. Sie ist geschützt und kein Grund zur Meldung.
  • Typisches Verhalten: Die Asiatische Hornisse steht oft im Rüttelflug vor Bienenständen und fängt heimkehrende Bienen im Flug ab. Ihre Nester hängen häufig hoch in Baumkronen, sind kugelig und können über einen halben Meter groß werden; daneben gibt es kleinere Primärnester an Gebäuden.

Sichtung melden: so geht es

  1. Foto machen, wenn gefahrlos möglich. Ohne Foto ist eine Bestimmung kaum möglich, mit Foto dauert sie oft nur Minuten.
  2. Standort festhalten: Adresse oder GPS-Position, dazu Datum und was beobachtet wurde (Einzeltier, mehrere Tiere, Nest).
  3. Meldung absenden: über den Hornissen-Melder (kostenlos, ohne Registrierung, direkt vom Handy mit Foto und Karte) oder über die Meldeportale der Bundesländer bzw. die zuständige Untere Naturschutzbehörde. In Rheinland-Pfalz nimmt auch der ArtenFinder Meldungen entgegen.

Eine gesetzliche Meldepflicht besteht nicht, Meldungen sind freiwillig. Sie bleiben aber ausdrücklich Teil des offiziellen Managements: Nur über Fundmeldungen entsteht ein Bild davon, wo die Art wie dicht sitzt, und Imkereien in der Nachbarschaft erfahren rechtzeitig, dass sie mit Jagddruck an ihren Bienenständen rechnen müssen. Jede Meldung wird geprüft; Verwechslungen mit der heimischen Hornisse sind häufig und kein Problem. Lieber einmal zu viel gemeldet als eine Ausbreitung unbemerkt lassen.

Wie gefährlich ist die Asiatische Hornisse?

Für den einzelnen Menschen ist ein Stich mit dem einer Wespe oder heimischen Hornisse vergleichbar. Ernst wird es in zwei Situationen: Für Insektengift-Allergiker kann schon ein Stich lebensbedrohlich sein (Notfallset griffbereit halten, bei Atemnot, Schwindel oder Kreislaufproblemen sofort 112). Und in Nestnähe verteidigen die Tiere ihr Volk entschlossen; wer einem Nest zu nahe kommt, riskiert viele Stiche auf einmal. Deshalb gilt:

  • Zu einem Nest mehrere Meter Abstand halten, keine Erschütterungen, nicht mit Stöcken oder Wasserstrahl hantieren.
  • Nester niemals selbst entfernen. Das ist Sache geschulter Fachleute mit Schutzausrüstung, auch dann, wenn Sie die Entfernung selbst beauftragen und bezahlen.
  • Einzelne Tiere an Obst oder Blüten in Ruhe lassen; sie sind nicht auf Menschen aus.

Nest am eigenen Grundstück: Wer entfernt, wer zahlt?

Das ist der Punkt, an dem sich seit 2025 am meisten geändert hat. Mit dem Wegfall der Tilgungspflicht rückt ein Nest auf dem eigenen Grundstück in die Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer: Sie entscheiden, ob es entfernt wird, und tragen die Kosten. In Rheinland-Pfalz hat das Land die Kostenübernahme zum 1. August 2025 eingestellt. Im öffentlichen Raum sind die Ordnungsbehörden zuständig, und bei besonderer Gefahrenlage, etwa an Schulen oder Kitas, kann die Behörde auch auf Privatgrundstücken tätig werden und die Kosten übernehmen.

Wer eine Fachfirma beauftragt, sollte vorher zwei bis drei Angebote einholen, denn die Preise gehen derzeit weit auseinander. Auch ein Blick in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung kann sich lohnen, Stichwort Schädlingsbekämpfung. Details dazu stehen im Beitrag Nestentfernung: Wer zahlt?.

Warum das Melden trotzdem wichtig ist

Ein einzelnes Volk kann im Spätsommer tausende Insekten pro Woche erbeuten, bevorzugt dort, wo das Angebot groß ist: an Bienenständen. Für Imkereien in befallenen Regionen ist der Jagddruck ein ernstes Problem, und im Herbst gründet jedes Nest zahlreiche neue Königinnen für das Folgejahr. Dass niemand mehr verpflichtet ist, ein Nest zu beseitigen, macht das Wissen darüber nicht weniger wert, im Gegenteil: Wer weiß, dass in der Nachbarschaft ein Volk sitzt, kann seine Bienenstände schützen, und in der Fläche entsteht überhaupt erst das Bild, das für Förderung, Forschung und künftige Entscheidungen gebraucht wird. Genau dafür zählt jede Bürger-Meldung.

In einer Minute gemeldet: Der Hornissen-Melder der Hornissenhilfe Maifeld führt Schritt für Schritt durch die Meldung: Foto aufnehmen, Standort auf der Karte bestätigen, absenden. Sie erhalten eine Meldenummer und auf Wunsch eine Rückmeldung zur Bestimmung. Kostenlos, werbefrei, als App installierbar.

Weitere Beiträge: Nestentfernung: Wer zahlt? · Unsere Bienen · Wabenpilot für Imker · Alle Ratgeber

Hinweis: Zusammenfassung nach öffentlich zugänglichen Informationen von Naturschutzbehörden und Fachinstituten (Stand August 2026), ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Hinweise der zuständigen Naturschutzbehörde Ihres Bundeslandes.

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