Schlagkartei führen: Welche Aufzeichnungen sind Pflicht?
Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten
„Schlagkartei" klingt nach Bürokratie, ist aber zuerst ein Betriebsgedächtnis: Was wurde wann auf welcher Fläche gesät, gedüngt, gespritzt und geerntet? Ein Teil dieser Aufzeichnungen ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bei Kontrollen (etwa im Rahmen der Konditionalität für Direktzahlungen) geprüft. Hier der Überblick, was hinein muss.
Pflicht 1: Pflanzenschutz-Dokumentation
Berufliche Anwender müssen jede Pflanzenschutzmaßnahme dokumentieren (EU-Pflanzenschutz-Verordnung): Bezeichnung des Mittels, Anwendungsdatum, Aufwandmenge, behandelte Fläche bzw. Kultur — dazu gehört in der Praxis auch der Anwender. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Wichtig für die Vermarktung: die Wartezeit des Mittels je Kultur im Blick behalten.
Pflicht 2: Düngung
Die Düngeverordnung verlangt vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen eine Düngebedarfsermittlung je Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit — und anschließend die Aufzeichnung der tatsächlichen Düngung (Datum, Fläche, Düngerart und -menge, ausgebrachte Nährstoffmengen) innerhalb von zwei Tagen nach der Maßnahme. Diese Unterlagen sind sieben Jahre aufzubewahren. In nitratbelasteten („roten") Gebieten gelten zusätzliche Anforderungen — hier lohnt der genaue Blick in die Landesregelungen.
Was sonst noch dazugehören kann
- Flächen- und Kulturdaten für den GAP-Sammelantrag (Flurstücke, Kulturen, Fruchtwechsel-Anforderungen der Konditionalität)
- Öko- und QS-Auflagen: Zertifizierungssysteme (z. B. Ökolandbau, QS) verlangen eigene, teils weitergehende Dokumentation
- Saatgut, Ernte und Erträge — keine allgemeine Pflicht, aber Grundlage für Sortenwahl und Düngebedarfsermittlung im Folgejahr
Freiwillig, aber Gold wert
- Fruchtfolge-Historie je Schlag: Anbaupausen (etwa bei Raps, Kartoffeln, Rüben) lassen sich nur mit Mehrjahres-Aufzeichnung sauber einhalten.
- Kosten je Maßnahme: Wer Diesel, Mittel und Lohnarbeit gleich je Schlag notiert, kennt seine Deckungsbeiträge.
- Wetter am Anwendungstag: Wind und Temperatur bei der Spritzung dokumentieren — bei Nachfragen ein starkes Argument.
Papier, Excel oder App?
Zulässig ist jede Form, solange die Aufzeichnungen vollständig, nachvollziehbar und verfügbar sind. Papier-Schlagkarteien scheitern in der Praxis meist an der Nachtragsdisziplin; Tabellen an der Fläche-Maßnahme-Zuordnung. Digitale Schlagkarteien nehmen die Routine ab: Maßnahme am Gerät erfassen, Schlag antippen, fertig.
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Hinweis: Vereinfachte Übersicht (Stand Juli 2026), ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Pflanzenschutz- und Düngerecht in der jeweils geltenden Fassung sowie die Vorgaben Ihres Bundeslandes und Ihrer Zertifizierer.