Flurstück und Flurstücksnummer herausfinden: kostenlos und online
Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten
Ob Förderantrag, Pachtvertrag, Erbschaft oder Grundstücksverkauf: Irgendwann braucht jeder einmal die genaue Bezeichnung eines Grundstücks. Die steht nicht auf dem Klingelschild, sondern im Liegenschaftskataster. Die gute Nachricht: In fast allen Bundesländern lässt sich das Flurstück heute kostenlos online finden, ohne Gang zum Amt.
Gemarkung, Flur, Flurstück: Was die Begriffe bedeuten
- Gemarkung: Ein zusammenhängender Katasterbezirk, meist deckungsgleich mit einer Ortslage. Beispiel: Gemarkung Ochtendung.
- Flur: Eine nummerierte Untereinheit der Gemarkung.
- Flurstück: Die kleinste Einheit des Katasters, eine eindeutig abgegrenzte Bodenfläche mit eigener Nummer, etwa „12/3“. Ein Grundstück im rechtlichen Sinn kann aus mehreren Flurstücken bestehen.
Die vollständige Bezeichnung lautet also: Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer. Genau diese drei Angaben verlangen Förderanträge, Notare und Behörden.
So finden Sie Ihr Flurstück kostenlos
- Geoportal des Bundeslandes öffnen: Jedes Land betreibt einen Kartendienst (Geoportal bzw. Liegenschaftskataster-Viewer), in dem sich die Flurstücksgrenzen über die Luftbildkarte legen lassen. Adresse suchen, Kataster-Ebene einschalten, Flurstück anklicken: Gemarkung, Flur und Nummer werden angezeigt.
- Grenzverlauf ablesen: Die angezeigten Grenzen sind eine Visualisierung, kein amtlicher Grenznachweis. Für die Orientierung (Wo endet meine Wiese? Welche Flurstücke betrifft der Antrag?) reichen sie völlig.
- Fläche notieren: Die amtliche Flächengröße des Flurstücks wird in den meisten Viewern mit angezeigt und wird für Förderanträge in der Regel übernommen.
Fast alle Bundesländer stellen diese Daten inzwischen als offene Geodaten bereit. Nur in Bayern ist der offene Datenabruf eingeschränkt; dort hilft der BayernAtlas für die Ansicht, für amtliche Auszüge das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Wann Sie doch zum Katasteramt müssen
- Amtlicher Flurkarten-Auszug oder Liegenschaftsbuch: für Notartermine, Bauanträge oder Banken. Gibt es gegen Gebühr beim Katasteramt bzw. der Vermessungs- und Katasterverwaltung, teils auch online.
- Eigentümerauskunft: Wer Eigentümer eines fremden Flurstücks ist, erfährt nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist (Grundbuchamt).
- Verbindlicher Grenzverlauf: Bei Grenzstreit hilft nur die Vermessung durch das Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Weitere Ratgeber: Streuobstwiese: Förderung finden · Wald-Förderung beantragen · Schlagkartei: Welche Aufzeichnungen sind Pflicht? · Alle Ratgeber
Hinweis: Verfügbarkeit und Bedienung der Geoportale unterscheiden sich je nach Bundesland (Stand August 2026, ohne Gewähr). Maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Vermessungs- und Katasterverwaltung.