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Kassenprüfung im Verein: Ablauf, Pflichten und Checkliste

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Einmal im Jahr, meist kurz vor der Mitgliederversammlung, steht sie an: die Kassenprüfung. Für neue Kassenwarte und frisch gewählte Kassenprüfer ist oft unklar, was genau geprüft wird und welche Unterlagen bereitliegen müssen. Hier der komplette Ablauf.

Wozu gibt es die Kassenprüfung?

Die Kassenprüfer kontrollieren im Auftrag der Mitglieder, ob die Vereinskasse ordnungsgemäß geführt wurde: Sind alle Einnahmen und Ausgaben verbucht und belegt? Stimmen die Kontostände? Wurden die Mittel satzungsgemäß verwendet? Auf dieser Grundlage empfiehlt die Prüfung der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstands. Wichtig: Geprüft wird die Kassenführung, nicht die politische Sinnhaftigkeit einzelner Ausgaben — darüber entscheidet die Versammlung.

Wer prüft?

Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung gewählt (Details regelt die Satzung, üblich sind zwei). Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören — sonst würden sie sich selbst prüfen. Eine besondere Qualifikation ist nicht vorgeschrieben; gesunder Menschenverstand und Sorgfalt genügen.

Diese Unterlagen gehören auf den Tisch

  • Kassenbuch (alle Buchungen des Geschäftsjahres, fortlaufend und nachvollziehbar)
  • Sämtliche Belege, idealerweise nummeriert und den Buchungen zugeordnet
  • Kontoauszüge aller Vereinskonten inkl. Barkasse (Anfangs- und Endbestand)
  • Vermögensübersicht: Bestände zu Jahresbeginn und Jahresende je Konto
  • Mitglieder-/Beitragsliste mit Zahlungsstand (Vollständigkeit der Beitragseinnahmen)
  • Der Prüfbericht des Vorjahres und ggf. Vorstandsbeschlüsse zu größeren Ausgaben

So läuft die Prüfung ab

  1. Bestandsabgleich: Endbestände laut Kassenbuch mit Kontoauszügen und Bargeldbestand vergleichen.
  2. Belegprüfung: Stichproben oder Vollprüfung — zu jeder Buchung ein Beleg, zu jedem Beleg eine Buchung. Auffälligkeiten (fehlende Belege, Privatentnahmen, runde „Schätzbeträge") notieren.
  3. Einnahmenseite: Sind alle Beiträge laut Mitgliederliste eingegangen oder als offen ausgewiesen? Spendeneingänge mit dem Zuwendungs-Register abgleichen.
  4. Rechnerische Prüfung: Anfangsbestand + Einnahmen − Ausgaben = Endbestand.
  5. Prüfbericht: Ergebnis schriftlich festhalten (geprüfter Zeitraum, Art der Prüfung, Beanstandungen oder deren Fehlen, Empfehlung zur Entlastung) — wird auf der Mitgliederversammlung vorgetragen.

Checkliste für den Kassenwart (Vorbereitung)

  • ☐ Kassenbuch vollständig und bis zum Stichtag abgeschlossen
  • ☐ Alle Belege nummeriert und zugeordnet
  • ☐ Kontoauszüge lückenlos, Barkasse gezählt
  • ☐ Offene Posten (unbezahlte Beiträge) sauber ausgewiesen
  • ☐ Vermögensübersicht erstellt
  • ☐ Nach der Prüfung: Geprüftes Jahr „einfrieren" — spätere Änderungen nur noch als gekennzeichnete Stornobuchung
Kassenprüfung ohne Zettelchaos: Die Vereinsverwaltung Kassenwart erzeugt den Kassenprüfbericht mit Vermögensübersicht und Buchungsliste auf Knopfdruck, packt alle Belege als geordnetes ZIP-Paket und gibt den Prüfern auf Wunsch einen zeitlich befristeten Lesezugang. Nach der Prüfung wird das Jahr gesperrt — Korrekturen sind dann nur noch als Storno möglich. 30 Tage kostenlos testen →

Hinweis: Zusammenstellung nach gängiger Vereinspraxis (Stand Juli 2026); maßgeblich sind eure Satzung und ggf. landesrechtliche Vorgaben. Keine Rechtsberatung.

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